NORDSEEZEITUNG vom 2.12.2001

Vom Mast am Kopf getroffen

Skipper vernachlässigt seine Sorgfaltspflicht

 
Bremerhaven (zol). Für den Tod eines Seglers auf der Yacht "Merlin" ist nach Meinung des Bremerhavener Seeamts der Schiffsführer mitverantwortlich

Die Experten bezeichneten es als fehlerhaft, dass er das Großsegel nur unzureichend sicherte und nicht das Tragen von Rettungswesten anordnete. Der verunglückte Segler ertrank in der Ostsee, nachdem ihn der unerwartet herumschlagende Baum am Kopf getroffen hatte.
Was viele zehntausend Male gutgeht, ging in diesem Fall auf tödliche Weise schief - diese bittere Erfahrung macht die Besatzung der gut 10 Meter langen Segelyacht "Merlin" als sie sich Anfang Juli dieses Jahres von der Mündung der Schlei aus auf dem Weg nach Stockholm befand. Die vier Freizeitsegler fuhren bei achterlichem Wind der Stärke zwei bis drei in der Nähe der dänischen Insel Langeland. Großsegel und Genua befanden sich in sogenannter Schmetterlingsstellung. Als der Wind erwas zunahm, ließ der Schiffsführer die große Genua durch das kleiner Focksegel ersetzen, während das Großsegel durch den sogenannten Bullenstander auf der Backbordseite fixiert blieb.

Nachdem die Arbeiten an Deck fast beendet waren und nur noch das geborgene Segel zusammengelegt werden musste, passierte es: "Da gab es einen fürchterlichen Wahnsinnsknall" berichtete eine Zeugin, die bereits achtern im Cockpit auf einer Backskiste saß. der neben ihr stehende Mitsegler erhielt von dem losgerissenen Baum einen Schlag gegen den Kopf, stürzte über Bord und versank vor den Augen seiner mitreisenden schwangeren Ehefrau in der See. Seine Leiche wurde erst vier Wochen später auf Fehmarn am Strand gefunden. Die Diagnose der Mediziner lautete Tod durch Ertrinken. Die Verletzungen am Kopf seien nicht tödlich gewesen.

 

 

Diese Tatsache veranlasste das Seeamt zu der Feststellung, dass der Tod des Seglers vermeidbar gewesen wäre, wenn er - wie empfohlen - eine Arbeitssicherheitsweste getragen hätte. Hinzu kam nach Auffassung der Experten der Fehler des Schiffsführers bei der Befestigung des Bullenstanders. Dabei habe er einen zu dünnen Tampen genommen und ihn zudem an einem ungeeigneten Metallring befestigt. Damit verstieß er gegen die seemännische Sorgfaltspflicht, meinte das Seeamt.

Falsch war es nach Meinung des Seeamts auch, dass dem Verunglückten nicht sofort ein Rettungsring nachgeworfen wurde. Da der Mann aber sofort versank und nicht wieder auftauchte, sei dieser Punkt im Gegensatz zu den beiden anderen Fehlern nicht mitursächlich für den Tod des Seglers gewesen. Zu seiner Entlastung hatte der Skipper unter anderem darauf verwiesen, dass er die Yacht steuerte und gleichzeitig die in Panik geratene Ehefrau des Verunglückten daran hindern musste, ihrem Mann hinterherzuspringen.