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Zusammensetzung und Umfang einer Bordapotheke richten sich zunächst
nach dem Fahrtbereich, der Stärke der Besatzung, der Dauer der Reise,
dem Gesundheitszustand der Besatzung dem Alter der Besatzung. Die
folgende Aufstellung ist für eine vierköpfige Besatzung und eine
vierwöchige Reisedauer gedacht.
.Bei größerer Personenzahl ist besonders die Menge der Mittel gegen
Infektionskrankheiten und Durchfalle entsprechend zu erhöhen.
Für Sportfahrzeuge gibt es keine bindenden Vorschriften, jedoch
nationale und internationale Richtlinien, wie sie z.B. in den Sicherheitsvorschriften
der Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes fixiert sind.Diesen
Empfehlungen hat sich der Germanische Lloyd angeschlossen.
Die Dauer der Reise hat zwar auch einen Einfluß auf den Umfang der
Apothekenausstattung, jedoch nicht automatisch auf die Zahl aller
Medikamente. Mittel gegen Schmerzen, Durchfälle und Infektionskrankheiten
sollten aber vermehrt mitgenommen werden.
Liegt bei einem Besatzungsmitglied eine behandlungsbedürftige Krankheit
vor, müssen die für die Behandlung erforderlichen Medikamente in
ausreichender Menge zusätzlich mitgeführt werden. Er sollte den
Schiffsführer über seine Krankheit und eventuell notwendig werdende
Maßnahmen informieren!
Das Alter der Besatzung spielt bei Kindern eine Rolle, die für ihre
Medikamente besondere Darreichungsformen benötigen, z.B. Säfte oder
Kinderzäpfchen.
Für ältere Besatzungsmitglieder sollten zusätzlich Herzmittel und
Antibiotika mitgeführt werden, auch wenn zu Reisebeginn keine Beschwerden
angegeben werden.
Die Medikamente sollen an Bord kühl und trocken aufbewahrt werden.
Zur Aufbewahrung eignen sich wasserdicht verschließbare, griffbereite,
schwimmfähige Plastikbehälter mit Gummidichtungen und Wandhalterungen.
Sie sollten möglichst keine Beschläge haben, die rosten könnten.
Besonders bei umfangreichen Apotheken kann es vorteilhaft sein,
wenn man Medikamente und Verbandsmittel für die Erste Hilfe in zwei
getrennten Behältern unterbringt.
Aus Gründen der besseren Haltbarkeit und der Gewichts- und Platzersparnis
wurde festen Arzneimittelformen (Tabletten, Kapseln, Dragees und
Zäpfchen) bis auf wenige Ausnahmen der Vorzug gegeben. Bei Lufttemperaturen
über 28º C können Zäpfchen schmelzen, deshalb müssen sie in ihren
Folien bleiben. In kaltem Wasser werden sie wieder fest.
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Mittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind für Sportboote
nicht zugelassen. Sie finden sich deshalb auch nicht in der Aufstellung.
Die folgende Aufstellung der Medikamente, die in eine Bordapotheke
gehören, ist nach Krankheitsbildern (Indikationen) geordnet. Sie
ist der Apotheke beizufügen.
Für See- und die Tropenfahrt sind zusätzliche Medikamente, z.B.
für die Malaria-Prophylaxe, erforderlich. Je nach Ausbildungsstand
und Platz an Bord sollten Instrumente für Wundversorgungen, Verbandsmaterial
und Pflegemittel (Fieberthermometer) mitgeführt werden. Die Ausstattung
mit ärztlichen Instrumenten richtet sich nach der medizinischen
Vorbildung der Besatzung, ob diese z.B. in der Lage ist, kleinere
chirurgische Eingriffe vorzunehmen, Spritzen zu geben oder Infusionen
anzulegen.
Die Apotheke ist erforderlichenfalls nach eigenem Ermessen zu ergänzen.
Auch wenn die Besatzung nicht über medizinische Vorkenntnisse verfügt,
ist eine möglichst komplette Apotheke dann vorteilhaft, wenn zwar
kompetente Helfer verfügbar sind, diese aber keine Notfallausrüstung
bei sich haben.
Beim Einrichten einer Apotheke sollte man sich die Medikamente entsprechend
der Aufstellung besorgen und die Packungen möglichst auf allen Seiten
groß mit einem Filzschreiber mit den Nummern (Lfd. Nr.) versehen.
Dies erleichtert das Finden der Medikamente, die Kontrolle auf Vollständigkeit
und erspart das Merken von Präparatenamen. In der nächsten Spalte
(Kontrolle) können Vermerke über Vollständigkeit, Verbrauch oder
Verfallsdaten gemacht werden.
Trinkwasser muß einwandfrei sein. Bei der Übernahme ist darauf zu
achten, daß z.B. der Wasserschlauch nicht mit dem Hafenwasser in
Berührung kommt. Vorteilhaft sind mehrere kleine Tanks für den Fall,
daß Leckagen oder Verunreinigungen auftreten. Die Tanks müssen sich
gut reinigen lassen. Desinfizierende Zusätze sind meistens nicht
erforderlich. In der Trinkwasserverordnung für die Handelsschiffahrt
sind nur chlorhaltige Desinfektionsmittel vorgesehen.
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